Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.